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Johann Friedrich I. von Sachsen; „Ein Cristliche Bekanntnus des Christlichen

Johann Friedrich I. von Sachsen; "Ein Cristliche Bekanntnus des Christlichen

Johann Friedrich I. von Sachsen; „Ein Cristliche Bekanntnus des Christlichen gefanngenen Fürsten, Hertzog Hanns-Friederichen zu Sachsenn gewesnen Churfursten 1550“. Deutsche Handschrift auf Papier. Datiert 1550, 4°, 5 Bl., Ppbd. des späten 19. Jahrhunderts, Rücken aufgeplatzt, beschabt u. bestoßen, Ränder der Textblätter tlw. bis in den Text beschnitten, etwas fleckig u. gebräunt. Aus einer Sammelhandschrift.

– Johann Friedrich I. von Sachsen, genannt „der Großmütige“ (1503-1554, Kurfürst von Sachsen 1532-1547, 1547-1554 Herzog von Sachsen) stand im Schmalkaldischen Krieg an der Spitze der Protestanten. Am 24. April 1547 wurde er von kaiserlichen Truppen gefangengenommen, zum Tode verurteilt, später aber zu lebenslanger Haft begnadigt. Nach fünf Jahren wurde er aufgrund des Passauer Vertrages wieder in die Freiheit entlassen, hatte jedoch den Großteil seiner Länder an Moritz von Sachsen verloren. – DIE VORLIEGENDE HANDSCHRIFT ist ein höchst interessantes Dokument über die Gefangenschaft des Kurfürsten und die allseits bewunderte Standfestigkeit seiner religiösen Überzeugung. Als er in Brüssel Gefangener des Kaisers war, habe er 1550 eine Disputation mit „sophistischen Doctoribus“ führen müssen, die versuchten, seinen protestantischen Glauben zu widerlegen und ihn zum Abschwören zu bewegen. Als er trotz Strafandrohung nicht dazu bereit gewesen sei, habe man einen Henker hinzugezogen, der ihm in Anwesenheit des Kaisers den Kopf abschlagen oder dies zumindest vortäuschen sollte: „… der Henker (hat) zum Schwert gegriffen, gethan, als wollt er Ime den Kopff abschlagen, bevor der Kayßer hatt Ime mit der faust gewinkt, er solle still halten“. Das Todesurteil war zwar am 10. Mai 1547 durch Kaiser Karl V. ausgesprochen worden, doch hatte der Kurfürst für sich und seine Nachkommen bereits am 19. Mai im Rahmen der Wittenberger Kapitulation zugunsten Moritz von Sachsens auf seine Länder verzichtet; ein Vollzug der Todesstrafe dürfte danach kaum noch zu erwarten gewesen sein. Jedoch blieb er seiner Entmachtung zum Trotz für das evangelische Deutschland ein Vorbild an Glaubensbeständigkeit (vgl. ADB XIV, 329). – Die Quelle ist weniger von ereignisgeschichtlichem Wert – die Scheinhinrichtung hat wohl kaum so stattgefunden –, sondern muß als Dokument der protestantischen Propaganda verstanden werden. – Aus einer Sammelhandschrift.

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