Croix, Rekrutenverordnung.

Croix, Rekrutenverordnung.

Croix, Paul de la (Übersetzt); Rekrutenverordnung. Aus dem Russischen übersetzt vom Translateur der Kurländischen Gouvernements-Regierung, Kollegienassessor Paul de la Croix. Mit zahlr. Beylagen, Mitau, Steffenhagen und Sohn 1832, X/310 S., Ppbd. mit Rückengolddruck u. marmorierter Rundumfarbschnitt, Einband u. Rücken bestossen, Klebchenreste auf Vordereinband, Bibl.-Ex., mehrfach gestempelt, innen fleckig, sonst guter Zustand! Extrem selten!

– Enthält u. a.:
- Ueber das Wesen der Rekrutenpflichtigkeit und über die derselben unterworfenen Personen.
- Ueber die Vertheilung der Rekrutenverpflichtung.
- Ueber den Empfang der Rekruten.
- Von dem bey Erfüllung der Rekrutenverpflichtung zulässigen Ersatz.
- Von dem Uebergang der Rekruten in die Disposition der Militairobrigkeit.
- Von den Strafen für Uebertretung der Gesetzeueber die Rekrutenverpflichtung.

- Sowie zahlr. Beylagen zur Rekrutenverordnung u. a.:
- Verzeichniß der verschiedenen Personen aus dem steuerpflichtigen Stande, welche gegenwärtig, nach besonderen Bestimmungen, seine Rekrutenverpflichtung tragen.
- Formular des Rekruten-Kontobuches.
- Formular des Urtheils der Gemeinde, über die zu Rekruten und Substituten designirten Leute, über Erhebung des Geldes zur Ablieferung der Rekruten, und über die Wahl der Substituten.
- Regeln, nach welchen die Abrechnungsquittungen für Kinder der Militairansiedler aus dem Dekonomiekomité des Generalstaabes Seiner Kaiserlichen Majestät im Fache der Militairansiedelungen auszufertigen sind. Hierzu das Formular: 1) der Quittung, 2) der Aufschrift, welche vom Kameralhofe auf die Quittung zu schreiben ist.
- Regeln über Anfertigung der Halbpelze für die Rekruten.
- Instruktion für den Offizier, welcher, zur Geleitung der Rekrutenparthie, von dem Ort ihres Empfangs nach dem Orte ihrer Bestimmung abgeordnet wird.

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